25 sind keine ersichtlich. Auf diese Aussagen kann somit vorbehaltlos abgestellt werden. Der Beschuldigte sagte demgegenüber merklich beschönigend aus, sich nie gewehrt zu haben, sondern «manchmal aufgebracht» gewesen zu sein und «chli ghändelet» zu haben. Dies mache er sowieso gerne, er spreche auch mit den Händen (pag. 1194 Z. 28 ff.). Aufgebracht sei er manchmal gewesen und habe gedacht «Hey, fällt denen nichts Besseres ein?» (pag. 1194 Z. 35).