389 Z. 32 ff.). Sie hätten ihn auf die Polizeiwache mitgenommen, da die Situation so eskaliert sei (pag. 389 Z. 50 f.). Auf der Fahrt sei der Beschuldigte weiterhin extrem laut gewesen, habe sie beschimpft und mehrfach seinen Kopf gegen die Kopflehne am Vordersitz geschlagen – an dies könne er sich noch gut erinnern (pag. 389 Z. 54 ff.). Diese Aussagen wirken erlebnisbasiert und zeigen ein stimmiges Gesamtbild, wie der Beschuldigte auf das Erscheinen der Polizei beim Gebäude der C.________ (Behörde) reagierte. Sie enthalten zudem diverse Details, nebensächliche Schilderungen sowie räumlich-zeitliche Verknüpfungen.