10.1 Vorfall vom 15. September 2017 10.1.1 Sachverhalt und Beweiswürdigung Gemäss Anzeigerapport vom 28. September 2017 schrie der Beschuldigte bei seiner Anhaltung am 15. September 2017 vor dem Gebäude der C.________ (Behörde) laut herum, nahm eine drohende Haltung gegenüber der Polizei ein, nahm seine Hände trotz Aufforderung nicht herunter und leistete bei der Anhaltung körperliche Gegenwehr, um zu verhindern, mit den Armen ins Schliesszeug gelegt zu werden. Bei der Fahrt auf die Polizeiwache Ostring schrie der Beschuldigte erneut herum und schlug mehrmals seinen Kopf gegen die Kopfstütze des vorderen Sitzes (pag.