Die in der Anklageschrift namentlich genannten Personen finden sich mit Ausnahme von F.________ in der Anschrift des Schreibens vom 14. Februar 2017 des Beschuldigten wieder (pag. 92). Das Schreiben endet mit den Sätzen: «Quintessenz: Sie wollen den Konflikt, also lasst uns verhandeln. Ich verlange die bedingungslose Rückgabe meiner .________ (Berechtigung). Ich fordere eine darüber hinausgehende Wiedergutmachung und ich verlange eine anfechtbare Antwort» (pag. 100). F.________ war im damaligen Zeitpunkt AC.________ (Beruf) und kann somit ebenfalls zwanglos unter die Gruppe der Zielpersonen subsumiert werden.