in die Wege zu leiten. Diesen Personenkreis fasste der Beschuldigte offenbar weit und eher undifferenziert (vgl. u.a. pag. 389 Z. 30 ff: «Er [der Beschuldigte] schrie hoch, von wegen er/sie gehöre da auch dazu, er/sie könne auch runterkommen»; pag. 1195 Z. 7 f.: «Beliebige Perso-