153 in fine: «A.________ beendet das Gespräch mit dem Wortlaut, dass er keine Ruhe geben wird, bis in diesem Fall eine Wiedergutmachung und eine Rehabilitation seiner Person passiert ist»). Nachdem er bereits im September 2016 mit diesem Vorgehen ein Gespräch durchsetzen konnte, sah er sich in diesem Verhalten offenbar bestärkt (vgl. pag. 176 Z. 31: «Es ist richtig, dass ich trotz Hausverbot immer wieder dort vorbei gehe. Sie beantworten mir keine Briefe, leiten Telefone nicht weiter und haben mir nach der Anhörung ein Hausverbot gegeben. Ich habe die Anhörung ‘erzwingen’ müssen, diese fand nur statt, weil ich hartnäckig blieb», pag.