Schlussendlich habe sogar ein Securitas-Mitarbeiter engagiert werden müssen, um den Beschuldigten abzuhalten, die Mitarbeitenden immer wieder mit seinen Anliegen zu belästigen. In ihrer Gesamtheit sei diesen Handlungen ein nötigender Charakter zuzusprechen. Da der Beschuldigte trotz Hausverbots und Fernhalteverfügung wiederholt vorstellig geworden sei, müsse sein Handeln als unrechtmässig bezeichnet werden. Aufgrund des unrechtmässigen Nötigungsmittels sei auch die Beeinträchtigung der Handlungsfreiheit der Mitarbeiter rechtswidrig.