mindestens am Haupteingang vorbeiging, insgesamt 179 Mal an 95 Tagen, dies in der Absicht, die – seiner Meinung nach – in der C.________(Behörde) für sein Dossier zuständigen und verantwortlichen Personen gegen ihren Willen dazu zu bewegen, ihn im Zusammenhang mit dem im Februar 2015 verfügten Entzug seiner .________(Berechtigung), der seines Erachtens das Ergebnis von Lügen und eines fehlerhaften Verfahrens war, nochmals anzuhören, ihm die .________(Berechtigung) danach wieder zu erteilen und für den von ihm als Folge des Entzugs der .________(Berechtigung) erlittenen Schaden eine Wiedergutmachung zu leisten.