18 Erlass des Hausverbots mehrfach auf sein störendes Verhalten hingewiesen und es wurden zwei «offizielle» Gespräche mit dem Beschuldigten geführt, nämlich am 7. und am 21. September 2016. Während des zweiten Gesprächs wurde ihm sodann ein Hausverbot und eine Gefährdungsmeldung in Aussicht gestellt, sollte er sein Verhalten nicht ändern. Nachdem er trotzdem wieder an der Z.________strasse (Adresse) aufgetaucht war, wurde das Hausverbot am 23. November 2016 ausgesprochen (pag.