Zusammenstellung der Vorkommnisse ab 9 / 2016 durch das Generalsekretariat der C.________ (Behörde) wurde der Beschuldigte anlässlich des Gesprächs vom 21. September 2016 aufgefordert, nicht mehr vorbeizukommen, ansonsten ein Hausverbot erlassen werde (pag. 78 und 126). Für dieses Gespräch wurde auch der bereits in dieser Angelegenheit involvierte X.________ von der Fachstelle Drohung und Gewalt aufgeboten. Dies zeigt, dass das Verhalten des Beschuldigten bereits zuvor und nicht erstmals am Gespräch vom 21. September 2016 von Seiten der C.________ (Behörde) thematisiert wurde.