Aus diesem Grund habe er trotz des bestehenden Hausverbots die Liegenschaft betreten. Dies werde er auch in Zukunft so machen, wenn er keine Antwort von der C.________(Behörde) erhalte (vgl. pag. 195). Im Rahmen seiner Anhaltung am 22. Juni 2017 sagte er sodann aus, das Hausverbot nicht ernst genommen zu haben, da darauf «nicht einmal eine Rechtsbelehrung drauf» gewesen sei (vgl. pag. 292 Z. 62 f.; 293 Z. 73 ff.). Diese Aussagen und der bereits damals seit mehreren Jahren andauernde Konflikt zwischen ihm und der C.____