__ (Behörde), Z.________strasse (Adresse). Sie dürfen dieses nicht mehr betreten») eng auslegte und den Beschuldigten von sämtlichen Vorwürfen freisprach, in denen er nur das Gelände betreten haben soll, nicht jedoch das Gebäude betrat bzw. zu betreten versuchte (vgl. pag. 1290, S. 30 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung).