16 der C.________ (Behörde) vor Belästigungen durch den Beschuldigten zwecks Sicherstellung eines ungestörten Verwaltungsbetriebs. Damit war H.________ als stv. Generalsekretärin berechtigt, Strafantrag gegen den Beschuldigten wegen Hausfriedensbruchs zu stellen (vgl. auch die Ausführungen zum Hausrecht weiter oben). Dasselbe muss für T.________ als Vorsteher des U.________(Behörde) gelten: Das U.________ (Behörde) ist als Organisationseinheit der C._____