Bei Angriffen auf Mobilien des Bundes (z.B. Diebstahl vom Mobiliar) ist in erster Linie jene Amtsstelle antragsbefugt, in deren Gebrauch sich die Sache befindet bzw. befunden hat. Jede Behörde hat ganz allgemein den Auftrag, mit den bestehenden Ressourcen umzugehen. […] Da für die Sorge um bewegliche Sachen – im Unterschied zu Immobilien – keine besondere Querschnittskompetenz besteht, hat sich jede Behörde um die im eigenen Gebrauch befindlichen Sachen zu kümmern. Das Bundesamt für Bauten und Logistik hingegen hat lediglich die Aufgabe, die Bedürfnisse der Bundesverwaltung nach Gütern zu decken.