Dieser übt die Verfügungsgewalt über die von ihm genutzten Räumlichkeiten aus. Im Gebäude an der Z.________strasse (Adresse) befinden sich die Büroräumlichkeiten der C.________ (Behörde). Die C.________ (Behörde) als Organ der Zentralverwaltung verfügt damit ähnlich eines Mieters unmittelbar über das ihrer Verwaltungsaufgabe dienende Bürogebäude. Wer den Kanton bei der Durchsetzung des Hausrechts vertritt, ist im kantonalen Recht des Kantons Bern nicht ausdrücklich geregelt. Insbesondere lässt sich dieses Recht entgegen dem Dafürhalten der Verteidigung nicht (ausschliesslich) dem Aufgabenbereich des AGG zuordnen: Die Aufgaben des AGG gemäss Art. 14 Abs. 1 OrV