Vorliegend dient das Gebäude an der Z.________strasse (Adresse) dem Kanton Bern bzw. der C.________ (Behörde) als Verwaltungsgebäude, weshalb es ebenfalls Verwaltungsvermögen darstellt (WALDMANN/WIEDERKEHR, Allgemeines Verwaltungsrecht, Zürich 2019, S. 347). Die Benutzung von Verwaltungsvermögen und das Verhältnis zwischen Staat und Benutzer sind im Allgemeinen öffentlichrechtlich geregelt (HÄFELIN/MÜLLER/UHLMANN, Allgemeines Verwaltungsrecht, 7. Aufl. 2016, § 33, Rz. 2249).