Namentlich war im betreffenden Verfahren zu prüfen, ob eine rechtsgültige Unterzeichnung vorlag, ob es sich um ein öffentlich-rechtliches Rechtsverhältnis handelt, ob die fehlende Rechtsmittelbelehrung Auswirkungen zeitigt und ob das rechtliche Gehör gewährt wurde. Im betreffenden Entscheid wurde im Ergebnis ein öffentlich-rechtliches Rechtsverhältnis bejaht (vgl. Ziff. 1.1. des Beschwerdeentscheids). Vorliegend dient das Gebäude an der Z.________strasse (Adresse) dem Kanton Bern bzw. der C._____