12 8.3.1 Öffentlich-rechtliches vs. privatrechtliches Rechtsverhältnis Die Einwände der Verteidigung betreffend die formellen Voraussetzungen an das Hausverbot sind nur dann beachtlich, wenn es sich um die Regelung eines öffent- lich-rechtlichen Rechtsverhältnisses handelt und die C.________ (Behörde) insofern verpflichtet war, das Hausverbot in Form einer Verfügung auszusprechen.