So bestand die Möglichkeit, dass die Securitas-Mitarbeiterin ihn – aus welchen Gründen auch immer – hineinlässt, beispielsweise mangels Erkennens oder genügender Instruktion. Offenbar schloss der Beschuldigte die Möglichkeit eines Einlasses selbst nicht aus, hätte er doch ansonsten kaum darum gebeten. 8.3 Gültigkeit des Hausverbots und der Strafanträge im Besonderen Die Verteidigung erhob sowohl vor erster wie auch vor oberer Instanz diverse Einwände gegen das Hausverbot und die erfolgten Strafanträge.