176 Z. 31 ff.; 292 Z. 31, 60 f.). Das Betreten des Gebäudes kann nach dem Gesagten als erstellt gelten. Der Strafantrag vom 11. Mai 2018 ist unterzeichnet von H.________, stv. Generalsekretärin des Generalsekretariats der C.________ (Behörde) (vgl. zum Ganzen: pag. 448 ff.). Nach dem Gesagten können die oberinstanzlich noch zu beurteilenden 12 Sachverhalte allesamt als erstellt gelten.