187 Z. 133 f.). Der Versuch, das Gebäude zu betreten, ist folglich gestützt auf die Angaben im Anzeigerapport, namentlich aufgrund der Aussagen des Beschuldigten, erstellt. Der Vorfall findet sich damit einhergehend nicht in der von der Verteidigung erstellten Zusammenstellung (pag. 1225). Der Strafantrag vom 11. Mai 2018 ist unterzeichnet von H.________, stv. Generalsekretärin des Generalsekretariats der C.________ (Behörde) (vgl. zum Ganzen: pag. 440 ff.). - 7. Mai 2018, ca. 15:28 Uhr: Der Beschuldigte wurde von der Polizei ausserhalb des Gebäudes angetroffen.