10 den, die Konfrontation mit den namentlich genannten Personen zu verlangen, was er nicht getan hat. Der Beschuldigte selbst ist vielmehr geständig, wiederholt das Gebäude an der Z.________strasse (Adresse) betreten bzw. dies zumindest versucht zu haben (vgl. u.a. pag. 176 Z. 31 ff.; 292 Z. 31, 60 f.). Der Strafantrag vom 20. November 2017 ist unterzeichnet von H.________, stv. Generalsekretärin des Generalsekretariats der C.________ (Behörde) (vgl. zum Ganzen: pag. 431 ff.).