Der Vorfall findet sich sodann nicht in der von der Verteidigung erstellten Zusammenstellung (pag. 1225). Der Strafantrag vom 14. August 2017 ist unterzeichnet von H.________, stv. Generalsekretärin des Generalsekretariats der C.________ (Behörde) (vgl. zum Ganzen: pag. 266 ff.). - 17. Juli 2017, 12:25 Uhr: Gemäss Anzeigerapport hielt sich der Beschuldigte in der Loge des Gebäudes auf, entfernte sich aber noch, bevor die Polizei vor Ort eintraf. Die Feststellung erfolgte durch Frau S.________ (pag. 311). Für den Beschuldigten hätte somit die Möglichkeit bestanden, die Konfrontation mit der namentlich genannten Person zu verlangen, was er nicht getan hat.