Der Vorfall findet sich denn auch nicht in der von der Verteidigung erstellten Zusammenstellung mit Beispielen von «fehlerhaften Vorwürfen bezüglich Hausverbote/Fernhalteverfügung» (pag. 1225). Der Strafantrag vom 14. August 2017 ist unterzeichnet von H.________, stv. Generalsekretärin des Generalsekretariats der C.________ (Behörde) (vgl. 269 ff.). - 14. Juli 2017, ca. 12:45 Uhr, Versuch: Gemäss Anzeigerapport versuchte der Beschuldigte, das Gebäude zu betreten und musste daraufhin durch die Polizei aufgrund seines Verhaltens in Handfesseln vom Gelände weg- und auf die Polizeiwache geführt werden.