9 Beschuldigte zeigte sich bei der anschliessenden telefonischen Kontaktaufnahme durch die Polizei wenig einsichtig und antwortete, er werde die C.________ (Behörde) weiterhin aufsuchen, er habe nichts zu verlieren (vgl. pag. 306). Der Versuch, das Gebäude am 13. Juli 2017 zu betreten, kann damit ebenfalls als erstellt gelten. Der Vorfall findet sich denn auch nicht in der von der Verteidigung erstellten Zusammenstellung mit Beispielen von «fehlerhaften Vorwürfen bezüglich Hausverbote/Fernhalteverfügung» (pag.