Das Betreten des Gebäudes ist gestützt auf die Polizeiintervention, die Angaben im Anzeigerapport (mit namentlicher Nennung der involvierten Polizeimitarbeiter) und die Aussagen des Beschuldigten erstellt. Für den Beschuldigten hätte die Möglichkeit bestanden, die Konfrontation mit den namentlich genannten Personen zu verlangen, was er nicht getan hat. Der Strafantrag vom 22. Juni 2017 ist unterzeichnet von T.________, Vorsteher des U.________(Behörde) der C.________ (Behörde) (vgl. zum Ganzen: pag. 282 ff.). - 13. Juli 2017, 16:40 Uhr, Versuch: Der Beschuldigte versuchte gemäss der Melderin V.___