Die Verteidigung stellt in ihrer Zusammenstellung den Vorfall unter dem Titel «Unbekannt, wer die Betretung des Geländes gesehen und gemeldet hat» in Frage (pag. 1225). Dies ändert jedoch nichts daran, dass betreffend den Vorfall vom 22. Juni 2017 ein polizeilich protokolliertes Geständnis des Beschuldigten vorliegt. Das Betreten des Gebäudes ist gestützt auf die Polizeiintervention, die Angaben im Anzeigerapport (mit namentlicher Nennung der involvierten Polizeimitarbeiter) und die Aussagen des Beschuldigten erstellt.