292 Z. 31, 60 f.). Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass sich der Vorfall in der von der Verteidigung erstellten Zusammenstellung mit Beispielen von «fehlerhaften Vorwürfen bezüglich Hausverbote/Fernhalteverfügung» nicht findet (pag. 1225). Der Strafantrag vom 4. Mai 2017 ist unterzeichnet von T.________, Vorsteher des U.________(Behörde) der C.________ (Behörde) (vgl. zum Ganzen: pag. 232 ff.). - 22. Juni 2017, 12:41 Uhr: Gemäss Anzeigerapport hielt sich der Beschuldigte beim Eintreffen der Polizei im Vorraum des Gebäudes auf und las ein Buch (pag.