8. Hausfriedensbruch und Versuch dazu, mehrfach (Ziff. I.1. der Anklage) 8.1 Sachverhalt und Beweiswürdigung Dem Beschuldigten wird gemäss Ziff. I.1. der Anklageschrift vom 14. April 2020 vorgeworfen, sich trotz erteilten Hausverbots in der Zeit zwischen 27. Februar 2017 und 16. Januar 2019 wiederholt Zutritt ins Gebäude an der Z.________strasse (Adresse) verschafft zu haben resp. dies versucht zu haben, und sich dadurch des Hausfriedensbruchs und des Versuchs dazu, mehrfach begangen, strafbar gemacht zu haben.