133), liess sich A.________ auch vom Hausverbot und von drei daraufhin ausgesprochenen Fernhalteverfügungen nicht abbringen (vgl. dazu pag. 242 ff., pag. 355 ff., pag. 457 ff.) und suchte bis im Januar 2019 wiederholt die C.________(Behörde) auf; dies immer mit demselben Ziel. Bis zum heutigen Zeitpunkt wurde ihm diese Berechtigung aber nicht wieder erteilt (vgl. dazu pag. 976 ff.).