während letzterem mitgeteilt wurde, dass er nicht mehr anrufen und nicht mehr vorbeikommen dürfe. Wenn er dies nicht beachte, werde die C.________(Behörde) eine Gefährdungsmeldung und ein Hausverbot erlassen. Diese Warnung schlug A.________ aber in den Wind, was dazu führte, dass die C.________ (Behörde) am 23. November 2016 ein Hausverbot und eine Gefährdungsmeldung bei der KESB erliess (vgl. dazu pag. 145 ff., pag. 197). Während das Verfahren bei der KESB mit dem Verzicht auf die Errichtung von Erwachsenenschutzmassnahmen endete (vgl. dazu pag. 133), liess sich A.________