_ machte dabei die C.________ (Behörde) für seine missliche Lage (arbeits- und obdachlos, verschuldet) verantwortlich (vgl. dazu pag. 25). Mit dem Entzug konnte und wollte sich A.________ nicht abfinden und suchte deshalb vermehrt die C.________(Behörde) auf. Sein Ziel war es, ein Gespräch zu erhalten und dass ihm die Berechtigung wieder erteilt wird. Am 07. und 21. September 2016 kam es dann zu solchen Gesprächen (vgl. dazu pag. 78, pag. 1224), wobei A.________ während letzterem mitgeteilt wurde, dass er nicht mehr anrufen und nicht mehr vorbeikommen dürfe.