5 Nachdem es am 12. Dezember 2012 zu einer Drohung gegenüber dem damaligen AI.________ (Beruf) kam (vgl. dazu pag. 1170) und A.________ aus Sicht der damaligen C.________ (Behörde) [...] in der .________ (Arbeitsort) nicht mehr tragbar gewesen sei, leitete diese Behörde 2013 ein Verfahren zum Entzug der .________ (Berechtigung) ein, das am 09. Februar 2015 im effektiven Entzug der Berechtigung endete (vgl. dazu pag. 146, pag. 978). Während diesem Verfahren arbeitete A.________ ab August 2014 im .________ (Arbeitsort) als .