7. Vorgeschichte / Rahmensachverhalt Zur Beurteilung der angeklagten Delikte erscheint es angezeigt, einleitend die Vorgeschichte und das Verhältnis zwischen dem Beschuldigten und der C.________ (Behörde) kurz darzulegen, die von der Vorinstanz wie folgt zusammengefasst wurden: Nach der obligatorischen Schulzeit absolvierte A.________ das .________ (Seminar), welches er mit ungefähr 22 Jahren beendete (vgl. dazu pag. 43). Danach hatte er für lange Zeit inner- sowie ausserkantonale verschiedene .________ (Beruf) inne (vgl. dazu pag. 44); unter anderem von 1977 bis 2008 an der .________ (Arbeitsort) in M.___