__ nicht teil. Die C.________ (Behörde) verzichtete mit Schreiben vom 12. September 2022 auf die Teilnahme an der Berufungsverhandlung und stellte schriftlich den Antrag, die Schuldsprüche gemäss Ziff. III./1. und III./2. des Urteils des Regionalgerichts Bern- Mittelland vom 11. März 2021 seien zu bestätigen. 4. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Im Hinblick auf die oberinstanzliche Verhandlung vom 4. und 5. April 2023 wurden von Amtes wegen ein aktueller Strafregisterauszug, datierend vom 8. März 2023