2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete Rechtsanwalt B.________ namens und auftrags des Beschuldigten mit Eingabe vom 22. März 2021 fristgerecht die Berufung an (pag. 1253). Die Urteilsbegründung datiert vom 7. Februar 2022 und wurde den Parteien mit Verfügung vom 9. Februar 2022 zugestellt (pag. 1369 f.). Mit Eingabe vom 21. Februar 2022 erklärte der Beschuldigte form- und fristgerecht die Berufung und beschränkte diese auf sämtliche Schuldsprüche gemäss Ziff. III., die Sanktion gemäss Ziff. III./1. inkl. Weisung, Auferlegung der Verfahrenskosten gemäss Ziff. III./2. sowie Verweisung der Zivilklage auf den Zivilweg gemäss Ziff.