Me B.________ pour A.________ (D. 1826-1828) : I. 1. Der Beschuldigte sei freizusprechen vom Vorwurf, an E.________ mindestens 14 kg Heroingemisch, resp. mindestens 5'880 Gramm reines Heroin, zum Aufbewahren und Abpacken übergeben zu haben, angeblich begangen in der Zeit vom 19.03.2020 bis 03.06.2020 in Lengnau. 2. Dies ohne Ausscheidung von Kosten und ohne Zusprechung einer Entschädigung. II. 1. Hingegen sei der Beschuldigte schuldig zu sprechen, a) wegen qualifizierter (mengen-, banden- und gewerbsmässiger)