40 verurteilt wurde: 1. Zu einer Freiheitsstrafe von 34 Monaten und 25 Tagen, unter Anrechnung der Untersuchungshaft von 92 Tagen (24. November 2020 bis am 23. Februar 2021) sowie der angeordneten Ersatzmassnahmen (24. Februar 2020 bis 26. November 2021) im Umfang von total 6 Monaten (Art. 51 StGB). 2. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 100.00, unter Festsetzung der Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf 1 Tag. 3. Zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 32'754.50. C.