39 VI. Dispositiv Die 1. Strafkammer erkennt: I. Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 26. November 2021 (PEN 21 646) insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als: A. A.________ freigesprochen wurde von den Anschuldigungen 1. der Widerhandlung gegen das Waffengesetz, angeblich mehrfach begangen 1.1. durch Erwerb eines Morgensterns im Jahr 2019 in D.________ (AKS Ziff. 4.3); 1.2. durch Verletzung der Vorschriften beim Erwerb einer Imitationswaffe im Winter 2020 in E.________ (AKS Ziff. 4.4);