Bei diesem Ausgang des Verfahrens obsiegt der Beschuldigte, weshalb der Kanton Bern die Kosten zu tragen hat. Eine Rückzahlungspflicht entfällt. V. Verfügungen 12. Hinsichtlich der zu treffenden Verfügungen wird auf das Urteilsdispositiv verwiesen. 13. Die Zustimmung zur Löschung der vom Beschuldigten erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten sowie von dessen DNA-Profil (PCN ________) nach Ablauf der gesetzlichen Frist wird vorzeitig erteilt (Art. 354 Abs. 4 Bst. a StGB i.V.m. Art. 16 Abs. 4 und Art. 17 Abs. 1 DNA-ProfilG).