37 gang des Verfahrens als sachgerecht. Der Empfehlung des Gutachtens und dem Willen des Beschuldigten folgend, ist die Bewährungshilfe während des Settings der ambulanten Massnahme notwendig, geeignet, erforderlich und zumutbar. Sie ist daher für die gesamte Dauer der ambulanten therapeutischen Behandlung anzuordnen.