Dazu scheint sein Misstrauen gegenüber Institutionen zu gross und zu verhärtet zu sein. Indessen fasste er Vertrauen in die Bewährungshilfe und die L.________(Stiftung) und möchte diese Unterstützung nicht mehr missen. Der Beschuldigte ist aufgrund seines früheren Lebenswandels sowie seinem zunehmenden Alter auch nicht mehr in der Lage einer Arbeit nachzugehen, da er weder lange sitzen noch stehen kann.