34 derungen gerecht zu werden. Bisher sei dies auch gelungen. Er begehe keine neuen Straftaten, reduzierte die Medikamente und konnte emotional schwierige Phasen überstehen. Anlässlich der Berufungsverhandlung äusserte sich der Sachverständige wiederum positiv zum Verlauf und sprach sich entgegen seinen Aussagen anlässlich der vorinstanzlichen Hauptverhandlung dem Gutachten folgend für eine ambulante Massnahme aus, wenn auch die Reduktion der Substanzen auf ein zulässiges Maximum stationär einzuleiten ist.