Eine stationäre Suchtbehandlung sei zielführender. Der Sachverständige berücksichtigte dabei aber kaum, dass es zu den neuen strafbaren Handlungen, Drohung und Sachbeschädigung, bereits im Februar 2021 kam, bevor das Setting der Ersatzmassnahmen richtig etabliert worden war. Zudem wurden diese Vorwürfe in der Zwischenzeit beigelegt und es kam diesbezüglich zu keiner Verurteilung. Seit das Setting nun läuft, also seit über zwei Jahren, verhält sich der Beschuldigte straffrei, ausser einer Drogensache (Beherbergung eines Drogendealers) und zwei geringfügigen Diebstählen (aktueller Strafregisterauszug).