Ein der ambulanten Massnahme ähnliches Setting wurde nach der Haftentlassung am 23. Februar 2021 mit den Ersatzmassnahmen (Suchtbehandlung und Beratung sowie Bewährungshilfe) eingerichtet. Anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vom 26. November 2021 gelangte der Sachverständige zum Schluss, dass sich der Beschuldigte im aktuellen Setting nicht bewährt und er sich erneut strafbar gemacht habe. Auch die Empfehlungen aus dem Gutachten (Abbau resp. Reduktion der Benzodiazepine, Drogenscreenings) seien nicht umgesetzt worden. Eine stationäre Suchtbehandlung sei zielführender.