Eine Rückfallgefahr ist vorhanden. Dieser kann jedoch mit einer suchtspezifischen Therapie begegnet werden. Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Suchtbehandlung sind damit erfüllt. Die Frage nach einer stationären oder ambulanten Massnahme ist nach medizinischen Kriterien zu beurteilen. Es hängt vom Zustand des Täters ab, ob auf eine ambulante Therapie oder auf eine stationäre Behandlung zu erkennen ist. Massgebend ist, welche Form der Behandlung für die Erreichung des Massnahmezwecks notwendig und am besten geeignet ist.