Zu erwarten gewesen wäre, dass er gar strafrechtlich nicht mehr in Erscheinung trete. Der Gutachter habe im Gutachten ausgeführt, dass eigentlich schon vor 15 Jahren die ähnlichen Probleme bestanden hätten, ambulante Massnahmen gescheitert seien und daher eine Massnahme nach Art. 60 StGB zielführender sei als eine ambulante Massnahme. Anlässlich der Berufungsverhandlung habe er einen gewissen Abbau beim Beschuldigten ins Feld geführt. Eine schlüssige Erklärung habe er aber nicht liefern können. Wolle man heilen, verbessern und helfen, dann müsse man heute einen Gang zuschalten. Dies sei die letzten 15 Jahre ambulant nicht gegangen. Daher brauche es einen Schritt.