Die Bewährungshilfe habe ausgeführt, dass der Beschuldigte die Termine dafür nutze, seinen Frust abzulassen. Er habe psychisch schlechte Phasen und er bemühe sich, an den Gesprächen nicht offensichtlich alkoholisiert zu sein. Dies dürfte nicht schwierig sein, wenn er – wie er selbst aussagt – nur ein Bier trinke. Dies stelle eine gewisse Diskrepanz dar. Auch der neuste Bericht führe keine Fortschritte auf. Weiter habe der Beschuldigte einen neuen Eintrag im Strafregister – einen Diebstahl, begangen am 6. Januar 2022. Zu erwarten gewesen wäre, dass er gar strafrechtlich nicht mehr in Erscheinung trete.