Der Gutachter habe aber von einer zulässigen Dosis von 20 mg gesprochen. Das jetzige Setting sei daher lediglich ein «Treten an Ort». Der neuste Bericht der L.________(Stiftung) zeige, dass sich gar nichts verändert habe und die Dosierung des Valiums werde nicht einmal mehr erwähnt. Heute habe der Beschuldigte ausgesagt, dass versucht werden könne, von 60 mg auf 30 mg zu reduzieren, dies sei aber eine Kopfsache. Je tiefer die Dosis sei, desto schwieriger sei es. Die Bewährungshilfe habe ausgeführt, dass der Beschuldigte die Termine dafür nutze, seinen Frust abzulassen.