Man müsse in Relation stellen, wo die Gerechtigkeit stehe. Die generalpräventive Gerechtigkeit spreche dagegen, die Freiheitsstrafe aufzuschieben. Spezialpräventiv gelte aber das Vorhergesagte. Man müsse sich fragen, was wäre bei einer Gesamtbetrachtung. Und hier würde sich die Situation verschlechtern. Der Beschuldigte habe eine Tagesstruktur und ein Beziehungsnetz. Auch wenn er keine Freundin habe. Das positive Interesse sei die Resozialisierung. Diese könne mit einem Vollzug ausgeschlossen werden. Es seien noch zwei Sachen wichtig: Es sei nicht lustig, wenn Institutionen mit der Situation vom Beschuldigten nicht zu Recht kämen und versuchen würden, ihn in eine Ecke zu drängen.